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Kann ich mit einem vorläufigen Personalausweis nach Mallorca fliegen?

Jonas Keller

Ja, Sie können mit einem gültigen vorläufigen Personalausweis nach Mallorca fliegen. Mallorca ist Teil Spaniens und Spanien gehört zu den Ländern, in die deutsche Staatsbürger mit einem vorläufigen Personalausweis einreisen können.

Bedingungen:

  • Gültigkeit: Der vorläufige Personalausweis muss während Ihres gesamten Aufenthalts in Spanien gültig sein.
  • Beschädigung: Der vorläufige Personalausweis darf nicht beschädigt sein.
  • Foto: Das Foto auf dem vorläufigen Personalausweis muss gut erkennbar sein.

Weitere Hinweise:

  • In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Sie bei der Ein- oder Ausreise nach Spanien zusätzliche Dokumente vorlegen müssen, z. B. ein Flugticket oder eine Hotelreservierung.
  • Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter zu erkundigen, ob es weitere Einreisebestimmungen gibt.
  • Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise nach Spanien einen Kinderreisepass.

Alternative Reisedokumente:

  • Reisepass: Selbstverständlich können Sie auch mit einem gültigen Reisepass nach Mallorca fliegen.
  • Vorläufiger Reisepass: Falls Sie keinen gültigen Personalausweis haben, können Sie einen vorläufigen Reisepass bei der zuständigen Passbehörde beantragen.

Fazit:

Mit einem gültigen vorläufigen Personalausweis können Sie problemlos nach Mallorca fliegen. Beachten Sie jedoch die oben genannten Bedingungen und Hinweise.

Weitere Informationen:

Ich hoffe, diese Informationen waren hilfreich!

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